Rechte & PflichtenDer FischereischeinEs ist in Deutschland nicht ganz so einfach, dem Angelspaß fröhnen zu können. Denn anders als bspw. bei unseren skandinavischen Nachbarn kann man sich hierzulande nicht einfach einen Angelschein besorgen und munter drauf los fischen. Nein, in Deutschland ist der sog. Fischereischein von Nöten, speziell für Hobbysportler der Fischereischein A. Ein Dokument, das den willigen Flossenjäger überhaupt erst legitimiert, eine Angelkarte erwerben zu dürfen. Klingt komisch, ist aber so. Und lachen will schon lange niemand mehr, der bereits beim Fischer seines Vertrauens voller Hoffnung nach einer Angelkarte gefragt und stattdessen diese ernüchternde Auskunft erhalten hat. Nun mag sich der eine oder andere womöglich denken: Schikane, alles Schikane! Ob er damit völlig daneben liegt, vermag ich nicht einzuschätzen. Genauso wenig könnte ich vehement denjenigen widersprechen, die meinen, hier ein weiteres Mittel zur Abzocke schwer schuftender Bundesbürger vermuten zu müssen. Denn um besagten Fischereischein zu bekommen, muss eine entsprechende Prüfung abgelegt, bestanden und bezahlt werden. Dieser hat ein zeitintensiver Lehrgang vorauszugehen. In dieser Veranstaltung bekommt der angehende Petrijünger nicht nur die Grundlagen über Flora und Fauna in und um die Gewässer präsentiert, es geht darüber hinaus um Gerätekunde und den ganzen Vorschriften- und Gesetzeswahnsinn. Ist die anschließende Prüfung bestanden, darf man sich zum erlauchten Kreis der Fischereischein-Inhaber zählen. Auch dieses Dokument muss Ihnen ausgestellt und in Rechnung gestellt werden. Mit etwas über 20,- sind Sie dabei. Des Weiteren wird eine Fischereiabgabe fällig, deren Höhe je Bundesland verschieden ist. Für Berlin wird bspw. ein Jahresbeitrag von 21,- fällig. Und nicht vergessen, Ihr Fischereischein hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Er kann vor Ablauf der Zeit für einen mir entfallenen Betrag X verlängert oder, bei Überschreiten der Deadline, erneut ausgestellt werden. Verlängern ist günstiger! Für den Fall, dass Sie Ihren Fischereischein verlieren, benötigen Sie für die Wiederausstellung u.a. den Nachweis über die erfolgreichen Teilnahme an der Fischereiprüfung. Heben Sie Ihr Zertifikat deshalb sorgsam auf! SchonzeitenFür den Großteil unserer heimischen Edel-Fische werden sog. Schonzeiten festgelegt. Das ist die Zeit im Jahr, in der der Angler keine Jagd auf den entsprechenden Flossenträger machen darf, so dass sich dieser vermehren kann. Leider kann man nicht immer beeinflussen, welcher Fisch sich für den verlockend präsentierten Köder entscheidet. Und so kommt es häufig vor, dass man den geschützten Fisch innerhalb der Schonzeit an den Haken bekommt. In diesem Fall ist der Angler verpflichtet, den Fisch schonend ins Wasser zurückzusetzen, auch dann, wenn das Tier eine Verletzung erlitten hat, die vermutlich zum Tode führt. Gerade in Zeiten des rückläufigen Fischbestandes ist die Einhaltung solcher Regeln ungemein wichtig. Nähere Informationen zu den geschonten Arten und Schonzeiten bekommt man direkt beim Fischer oder Verein des jeweiligen Angelgewässers. MindestmaßeAuch Fische benötigen einige Jahre, bis sie ein fortpflanzungsfähiges Alter erreicht haben. Damit die Fische die Chance haben, sich zu vermehren, müssen sich Angler und Fischer neben der Schonzeit auch an das sog. Schonmaß halten. Wenn also ein Fisch ins Netz geht, dessen Größe unterhalb des Mindestmaßes (Schonmaß) liegt, ist der Fänger verpflichtet, das Tier schonend ins Wasser zurückzusetzen, auch wenn es während des Fanges verletzt wurde. Auch diese Maßnahme dient der Sicherung des Fischbestandes und sollte durch jeden Angler unterstützt werden. Neben den gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaßen, die sich je nach Bundesland unterscheiden, gibt es häufig lokale Regelungen, die davon abweichen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es auch hier empfehlenswert, den Fischer oder Verein des jeweiligen Angelgewässers zu fragen. Häufig sind entsprechende Informationen auch direkt auf der Angelkarte zu finden (siehe Abbildung). |